eiko_list_icon Brandsicherheitswache


Einsatzkategorie: Brandeinsatz > Sonstiges
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Einsatzort: Details:

Horstmar-Leer, Alst
Datum: 30.04.2012
Alarmierungszeit: 20:50 Uhr
Einsatzende: 05:30 Uhr
Alarmierungsart: Vollalarm
Mannschaftsstärke:      7
Eingesetzte Kräfte:

Freiwillige Feuerwehr Horstmar
    Löschzug Leer
    Fahrzeugaufgebot   TLF 3000

    Einsatzbericht:

    - Keine Vorkommnisse -

     

    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) § 7 FSHG (Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen

    Brandsicherheitswachen

    (1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

    (2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

    (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

     
    Im Notfall
    ✆ 112

    Letzter Einsatz

    Brand in Gewerbebetrieb
    vor 7 Tagen, 15 Std., 45 Min.

    Horstmar, Eggeroder Straße

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    Imagefilm