Aufgrund der häufigen Fragen klären wir heute einen Mythos auf: „Warum tragen einige Kameradinnen und Kameraden ein A auf dem Helm? Im Prinzip ist diese Frage schnell geklärt: Sie sind Atemschutzgeräterträger.

Hier nur ein kleiner Einblick rund um das Thema Atemschutz und Atemschutzgeräteträger.

Nicht jede Einsatzkraft einer Freiwilligen Feuerwehr ist zugleich Atemschutzgeräteträger. Die Arbeit unter schwerem Atemschutzgerät ist nämlich nur in bestimmten Situationen erforderlich, aber wenigstens immer dann, wenn die Gesundheit einer Einsatzkraft durch Atemgifte gefährdet sein könnte.


Atemschutz tragen die Einsatzkräfte deshalb in den verschiedensten Einsatzsituationen. Beispiele sind:

- Brandeinsatz (zum Schutz vor Rauchgasen)
- Gasunfall oder Gasleckage (zum Schutz vor giftigen oder erstickenden Gasen)
- ABC-Gefahrenlage (zum Schutz vor der Inhalation oder Inkorporation radioaktiver, biologischer oder chemischer Gefahrstoffe)


Die Aufgaben eines Atemschutzgeräteträgers sind für die Arbeit der Feuerwehr im Einsatz äußerst wichtig, aber auch gefährlich, anstrengend und mit viel Verantwortung verbunden.

Wie werde ich Atemschutzgeräteträger?

Angehörige der Feuerwehr müssen zum Tragen von Atemschutzgerät:
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • körperlich geeignet sein (Tauglichkeitsuntersuchung nach G26.3)
  • erfolgreiche Teilnahme am Sprechfunkerlehrgang
  • erfolgreiche Teilnahme am Atemschutzgeräteträgerlehrgang

 

Was ist die Tauglichkeitsuntersuchung G26.3?

An einen Atemschutzgeräteträger werden höchste Anforderungen gestellt. Er muss im Einsatzfall ohne Vorbereitung Schwerstarbeit unter schwerem Atemschutzgerät leisten. Um seine eigene Sicherheit dabei gewährleisten zu können, muss er nachweisen, dass er körperlich dazu in der Lage ist. Daher wird eine Tauglichkeitsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G 26 Atemschutzgeräte" von einem Amtsarzt durchgeführt. Sie umfasst u.a.:
  • Vorgespräch mit dem Arzt, Anamese
  • Urinanalyse (Mehrfach-Streifen-Test)
  • Blutanalyse (Entnahme, Blutbild, u. a. GPT, Gamma GT, Kreatinin, Blutzucker)
  • Sehtest
  • Hörtest (Tonschwellenaudiometrie)
  • körperliche Untersuchung (u. a. BMI)
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Ruhe- und Belastungs-EKG (Fahrrad)
  • Röntgenaufnahme des Brustkorbs
Diese Untersuchung muss spätestens alle drei Jahre wiederholt werden, sonst nach jeder schweren Krankheit oder dem Verdacht, die Tauglichkeit verloren zu haben. Ansonsten erlischt die Atemschutztauglichkeit. Dabei gilt:
  • Im Alter von 18 bis 49 Jahren findet die G26.3-Untersuchung alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich statt
  • Unter gewissen Voraussetzungen kann es sein, dass je nach körperlicher Verfassung oder Vorerkrankung die Tauglichkeit nicht für den gesamten Zeitraum von drei Jahren (ab 50 Jahren: von einem Jahr) bescheinigt wird. So kann der Amtsarzt den Zeitraum verringern und eine Wiederholungsuntersuchung anordnen.
In der Feuerwehr Horstmar sind derzeit mehr als 50 Kameradinnen und Kameraden Atemschutzgeräteträger. Ihre Ansprechpartner sind die Atemschutzgerätewarte der Feuerwehr Horstmar: Sebastian Thiel (Löschzug Horstmar) und Michael Wallkötter (Löschzug Leer). Sie sind für die Protokollierung von Atemschutzeinsätzen und -übungen, Terminierung der Atemschutzstrecke und Erinnerungen zur G26.3 Untersuchungen zuständig.

Wie bleibe ich Atemschutzgeräteträger?

Ist man erst einmal Atemschutzgeräteträger, heißt es: Am Ball bleiben und sich fit halten. Eine einmal abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger bedeutet nicht zugleich einen unbefristeten Einsatz unter Atemschutz. Denn jeder Atemschutzgeräteträger muss:
  • 1x im Jahr einen Einsatz oder eine Übung unter Atemschutz absolvieren
  • 1x mal im Jahr zur Atemschutzübungsstrecke in Rheine (s. Bilder unten)
  • sich zum Zeitpunkt des Einsatzes bzw. der Übung tauglich fühlen
  • ständig nach dem Grundsatz G26.3 tauglich sein
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Dienstabende der Feuerwehr zum Thema Atemschutz) teilnehmen
  • "Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräte ungeeignet.
    Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz
    erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen
    führen können (z.B. Ohrschmuck)."  - Auszug aus der FwDV7
Ist auch nur ein Punkt hiervon nicht erfüllt, ist der Kamerad oder die Kameradin solange nicht für den Einsatz unter Atemschutz tauglich, bis die jeweilige Voraussetzung erfolgreich nachgeholt worden ist.

Die Atemschutzübungsstrecke der Feuerwehren im Kreis Steinfurt in Rheine

Diese ist im Kellerbereich der Feuerwehr Rheine untergebracht, unweit der Leitstelle des Kreises Steinfurt, der Feuer- und Rettungswache Rheine links der Ems und dem ADAC Hangar des Rettungshubschraubers Christoph Europa 2.


Wie bereits oben erwähnt, muss jeder Atemschutzgeräteträger einmal im Jahr zur Atemschutzübungstrecke. Nachdem ein Brustband (mit integrierten Herzfrequenzfunküberwachung) angelegt worden ist, folgt ein Funktransponder in Form einer Armbanduhr, den man entsprechend am linken oder rechten Arm trägt. So ist jeder Kamerad über seinen eignen Transponder registriert und der Prüfer hat zu jeder Zeit die Herzfrequenz des jeweiligen Kameradinnen und Kameraden in Echtzeit auf einem Display sehen und kann somit in einem kritischen Fall die Übung abbrechen.


Nun rüstet sich der erste Trupp aus. Grundsätzlich bedeutet dies

  • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich
  • vor dem Einsatz (oder der Übung) muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden.
Die Einsatzkurzprüfung der Atemschutzgeräte umfasst:
  • Kontrolle der Bebänderung, einschließlich Schnellverschlüsse und Befestigung der Flasche
  • Flaschenventil bis Anschlag öffnen, max. 10% Abweichung des Nennfülldrucks erlaubt (also min 270 bar)
  • Flaschenventil schließen, Kontrolle der Dichtigkeit mit 1 Minute Prüfzeit. Dabei ist zu beachten: Bei Druckabfall größer 10 bar ist das Atemschutzgerät nicht einsetzbar.
  • mit der Hand die Öffnung des Lungenautomaten zur Vollmaske verschließen, kurz einatmen, somit wird geprüft ob die Maske richtig anliegt und entsprechend Dicht ist.
  • Kontrolle Ansprechdruck der Restdruckwarneinrichtung: 60 - 50 bar

 

Auf der Strecke müssen folgende Stationen müssen dabei absolviert werden: 

  • Laufband

 

   

 

  • Endlosleiter

 

 

 

  • Handergometer

 

 

  


  • und die Übungsstrecke selbst, bestehend aus einem Gitterkäfig in 2 Etagen mit verschiedenen Hürden und Schikanen.

 

 


Wie ihr seht, ist es recht simpel. Mehr gehört nicht dazu, um Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr zu sein, zu bleiben und im Einsatzfall rund um die Uhr für spezielle Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Wir hoffen, der Beitrag gefällt. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns oder die zuständigen Kameraden gerne an.


Bilder + Text: BM Michael Wallkötter, Feuerwehr Horstmar
26.03.2017

 

 

 

 

 

Im Notfall
✆ 112

Letzter Einsatz

Öl auf Straße
vor 7 Tagen, 5 Std., 47 Min.

Horstmar, Schöppinger Straße

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